Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "AGB") gelten für sämtliche Dienstleistungen, welche durch Smartcontroller Treuhand GmbH ("Smartcontroller") zu Gunsten eines beliebigen Auftraggebers (der "Auftraggeber") erbracht werden.
Der Auftraggeber stimmt der ausschliesslichen Anwendbarkeit der vorliegenden AGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch Smartcontroller vorbehaltslos zu und anerkennt deren Vorrang gegenüber den abweichenden oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Smartcontroller nicht verbindlich, auch wenn sie von Smartcontroller nicht ausdrücklich abgelehnt wurden.
Im Falle von Abweichungen zwischen den vorliegenden AGB und dem Vertrag zwischen Smartcontroller und dem Auftraggeber, gehen die vertraglich vereinbarten Bestimmungen vor. Die vorliegenden AGB bilden integrierenden Bestandteil des Vertrages.
1. Offerte, Vertrags­abschluss und Änderungen
a. Auf Anfrage und gestützt auf die Angaben des Auftraggebers stellt Smartcontroller dem Auftraggeber für die gewünschten Dienstleistungen eine detaillierte Offerte zu (die "Offerte"). Die Offerte, inklusive den vorliegenden AGB, wird zu einem beidseitig verbindlichen Vertrag, sofern Smartcontroller ein durch den Auftraggeber unterzeichnetes Doppel der Offerte innert vierzehn (14) Tage seit Ausstellung zurückerhalten hat (der "Vertrag"). Nach Ablauf der vierzehntägigen Frist, ist die Smartcontroller nicht mehr an die Offerte gebunden und die Zustellung der unterzeichneten Offerte entfaltet keine Bindungswirkung.
b. Enthält die unterzeichnete und retournierte Offerte Änderungen des Auftraggebers, so gilt die abgeänderte Offerte als Anfrage an Smartcontroller zur Ausstellung einer neuen Offerte nach Ziffer 1a und ist für Smartcontroller nicht verbindlich.
c. Es besteht kein Anspruch auf Änderungen des Vertrages. Änderungswünsche nach Vertragsabschluss setzen eine neue Offerte der Smartcontroller voraus und liegen im Ermessen von Smartcontroller. Wird die neue Offerte zum Vertrag, so ersetzt dieser den ursprünglich abgeschlossenen Vertrag.
d. Offerte und Änderungswünsche müssen zwingend schriftlich erfolgen. Allfällige mündliche Absprachen sind nicht verbindlich.
2. Dienstleistungen
a. Smartcontroller erbringt Dienstleistungen im Bereich Treuhand und Personaladministration, insbesondere führen von Finanz- und Betriebsbuchhaltungen, Lohnbuchhaltungen und Personaladministration("Dienstleistungen").
b. Die konkret zu erbringenden Dienstleistungen werden im Vertrag definiert und bilden abschliessend den Auftragsumfang. Smartcontroller verpflichtet sich ausschliesslich zur Erbringung der im Vertrag definierten Dienstleistungen unter Ausschluss von Revisionsdienstleistungen. Weitergehende Dienstleistungen werden von Smartcontroller nicht erbracht.
c. Smartcontroller erbringt keine Dienstleistungen nach dem Revisionsaufsichtsgesetz.
d. Smartcontroller erbringt die vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und wird im Interesse des Auftraggebers tätig. Es werden keine Erfolge garantiert, es sei denn, dies wird explizit vereinbart.
e. Smartcontroller ist zur Substitution befugt und haftet ausschliesslich für die sorgfältige Auswahl und Instruktion des Substituten.
f. Terminvorgaben gelten als unverbindliche Zielvorgaben, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
3. Honorar, Spesen, Auslagen
a. Smartcontroller rechnet das Honorar gemäss Vertrag ab. Smartcontroller orientiert sich an marktüblichen Honoraransätzen und der Empfehlung der Schweizerischen Treuhandkammer. Wird das Honorar nicht vertraglich festgelegt, so gelten die Honoraransätze gemäss angehängter Preisliste von Smartcontroller.
b. Ist im Vertrag ein Pauschalhonorar vereinbart worden, werden Aufwendungen aufgrund für Smartcontroller unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen im Umfang oder in der Abwicklung des Mandates, die zu einer Erhöhung des Aufwandes führen, zusätzlich in Rechnung gestellt.
c. Zusätzlich zum Honorar wird eine Auslagenpauschale von 5% des Honorars für Büromaterial, Porto, Telefon und sonstige Bürokosten verrechnet. Spesen, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, Vergütungen für Mahlzeiten und Ähnliches, sind im Honorar nicht inbegriffen und werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
d. Für kurzfristig erteilte Aufträge mit hoher Dringlichkeit kann ein Honorarzuschlag erfolgen.
e. Honorare, Spesen und Auslagen werden exklusive Mehrwertsteuer angegeben.
f. Smartcontroller behält sich das Recht vor, Vorschüsse für Honorare, Spesen und Auslagen zu verlangen und von Zeit zu Zeit Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu stellen. Smartcontroller kann die Dienstleistungserbringung bis zur Leistung eines Vorschusses oder Begleichung einer Zwischenrechnung aufschieben.
g. Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen aufgrund der vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen und gewünschten Dienstleistungen und sind für Smartcontroller unverbindlich. Eine effektive Abrechnung erfolgt nach Beendigung des Mandates.
4. Rechnungs­stellung und Zahlungs­bedingungen
a. Allfällige Beanstandungen zu erhaltenen Rechnungen seitens des Auftraggebers sind innert 10 Tagen seit Erhalt schriftlich an Smartcontroller mitzuteilen.
b. Es gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Im Verzugsfall wird ein Verzugszins von 5% erhoben.
c. Im Falle des Verzugs werden folgende Mahngebühren erhoben: 1. Mahnung: CHF 20.00; 2. Mahnung: CHF 50.00; 3. Mahnung: CHF 80.00.
d. Die Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung ausgewiesen.
e. Mit Zustimmung von Smartcontroller kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Diesfalls wird ein Zuschlag von CHF 40.00 pro Ratenzahlung erhoben.
f. Smartcontroller ist zur Verrechnung von Forderungen befugt.
5. Mitwirkungs­pflicht des Auftraggebers
a. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Smartcontroller sämtliche für die Dienstleistungserbringung notwendigen Dokumente, Informationen, Daten, Zugänge (z.B.: E-Banking), Auskünfte ("Unterlagen") rechtzeitig erhält und ist sich bewusst, dass die Dienstleistungserbringung auf Basis der eingereichten Unterlagen erfolgt und willigt explizit in den Gebrauch der Unterlagen ein.
b. Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit, Gesetzeskonformität und die geschäftsmässige Begründetheit der eingereichten Unterlagen verantwortlich. Der Auftraggeber sichert zu, dass die eigene Tätigkeit allen einschlägigen Rechtsvorschriften entspricht und keine Verstösse oder illegale Handlungen vorgenommen wurden und werden.
c. Vorbehaltlich gesetzlicher Notwendigkeit, sind Unterlagen grundsätzlich in Kopie einzureichen. Smartcontroller garantiert keine Aufbewahrung. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht werden sämtliche Unterlagen vernichtet.
d. Smartcontroller agiert aufgrund der schriftlichen Instruktionen und Weisungen des Auftraggebers in den gesetzlichen Schranken. Diese sind schriftlich zu erteilen oder im Falle telefonischer Mitteilung schriftlich zu bestätigen. Smartcontroller geht davon aus, dass sämtliche Mitarbeiter des Auftraggebers zur Kommunikation und Instruktion bevollmächtigt sind. Der Auftraggeber bezeichnet gegenüber Smartcontroller eine zuständige und instruktionsberechtigte Person und überlässt Smartcontroller ein eigenhändiges Unterschriftenmuster der entsprechenden Person.
e. Es besteht keine Verpflichtung für Smartcontroller auf Eigeninitiative ohne Instruktion des Auftraggebers tätig zu werden. Bei dringlichen und notwendigen Fällen kann Smartcontroller von sich aus Massnahmen treffen und den Auftraggeber umgehend davon in Kenntnis setzen.
f. Der Auftraggeber willigt der zur Dienstleistungserbringung notwendigen Datenbearbeitung im Sinne des Datenschutzgesetzes ein.
6. Kommunikation
a. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass zwischen den Parteien grundsätzlich elektronisch und unverschlüsselt kommuniziert wird und willigt in das Risiko eines allfälligen Datenverlustes, Datendiebstahles oder ähnlicher Vorkommnisse ein.
b. Smartcontroller sorgt für angemessene Sicherheitsmassnahmen, schliesst jedoch jegliche Haftung für die elektronische Kommunikation und der damit verbundenen Risiken aus. Der Auftraggeber stellt sensible Unterlagen auf eigenes Risiko elektronisch zu. Es steht dem Auftraggeber jederzeit frei, Unterlagen auf postalem Weg zuzustellen. Smartcontroller kommuniziert lediglich auf expliziten schriftlichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten per Post.
7. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
a. Sämtliche schriftlichen Arbeitsergebnisse, die für den Auftragsgeber erstellt, ihm ausgehändigt und von ihm bezahlt wurden, gehören dem Auftraggeber zur vereinbarten Verwendung. Die mit dem Auftrag verbundenen Immaterialgüterrechte (inklusive Know-how) verbleiben bei Smartcontroller.
b. Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Arbeitsergebnissen für Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Smartcontroller gestattet.
c. Smartcontroller räumt dem Auftraggeber jeweils ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch auf Dauer an den ihm überlassenen Arbeitsergebnissen und dem dazugehörigen Know-how ein.
d. Smartcontroller haftet nicht für die Verwendung von Arbeitsergebnissen für andere Zwecke sowie für die Verwendung von abgeänderten Arbeitsergebnissen.
8. Geheimhaltung und Datenschutz
a. Vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen behandeln der Auftraggeber und Smartcontroller das Mandat sowie alle Informationen und Daten, von denen sie aufgrund des Mandates Kenntnis erhalten, während und nach Beendigung des Mandates für eine Frist von 10 Jahren vertraulich. Beide Parteien halten die einschlägigen Datenschutzbestimmungen jederzeit ein.
b. Ausgenommen von der Vertraulichkeitsverpflichtung sind Informationen, die
i. mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei offengelegt werden dürfen, die öffentlich zugänglich sind, oder die einer Partei unabhängig vom Mandat bekannt sind,
ii. deren Offenlegung gegenüber Dritten zur Durchführung der Dienstleistungserbringung notwendig ist, sofern die Dritten ebenfalls einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen,
iii. aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorschriften oder aufgrund eines gerichtlichen oder behördlichen Entscheids offengelegt werden müssen,
iv. zur Wahrung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen sowie zur Wahrung der Interessen einer Partei gegenüber den Rechtsvertretern der Partei offengelegt werden.
c. Im Falle der Substitution ist Smartcontroller berechtigt, die zur gehörigen Erfüllung der substituierten Dienstleistungen notwendigen Unterlagen an den Substituten weiterzugeben.
9. Haftung
a. Smartcontroller verpflichtet sich zum sorgfältigen Tätigwerden im Interesse des Auftraggebers. Wird im Ausnahmefall die Erstellung eines Werkes im Sinne von Art. 363 OR vereinbart, so hat Smartcontroller bei Mängeln Anspruch auf Gelegenheit zur Nachbesserung.
b. Smartcontroller haftet nur für grobfahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden. Im Haftungsfall wird die maximale Haftungssumme von Smartcontroller auf das Doppelte des Honorars im Schadensjahr für den betroffenen Auftrag beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden und indirekte Schäden wird ausgeschlossen.
c. Diese Haftungsbegrenzung gilt für alle Personen, denen Smartcontroller die Besorgung von Dienstleistungen befugtermassen übertragen hat.
d. Die Hilfspersonenhaftung wird vollumfänglich ausgeschlossen.
e. Für Schäden, die aufgrund einer Pflichtverletzung, insbesondere einer Mitwirkungsunterlassung wie fehlende, falsche oder unvollständige Unterlagen, des Auftraggebers entstehen, übernimmt Smartcontroller keine Haftung.
f. Werden aufgrund eines Auftrages Ansprüche von Dritten gegen Smartcontroller geltend gemacht, ist der Auftraggeber verpflichtet, Smartcontroller von jeglichen Kosten und Aufwendungen, inklusive Abwehr des Anspruchs, schadlos zu halten.
g. Der Auftraggeber sichert zu, dass seine Geschäftstätigkeiten rechtmässig erfolgen, frei sind von illegalen Handlungen und das zu verwaltende Treugut rechtmässig erworben wurde. Bei Zuwiderhandlung des Auftraggebers gegen diese Zusicherung, kann Smartcontroller den Auftrag jederzeit beenden und das vereinbarte Honorar als Schadenersatz fordern.
10. Auftrags­beendigung
a. Beide Parteien können den Vertrag im Sinne von Art. 404 OR jederzeit und unmittelbar schriftlich künden, sofern die Beendigung nicht zur Unzeit erfolgt.
b. Im Falle einer Vertragsbeendigung sind die erbrachten Dienstleistungen von Smartcontroller gemäss Ziffer 3 AGB durch den Auftraggeber zu vergüten. Im Falle eines Pauschalmandates erfolgt eine pro rata Vergütung.
c. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses händigt Smartcontroller dem Auftraggeber die von diesem eingereichten und das Mandat betreffende Unterlagen auf Kosten des Auftraggebers in vereinbarter Form (elektronisch, physisch) aus. Nach Ablauf von sechs Monaten seit dem Angebot zur Aushändigung werden die Unterlagen vernichtet. Smartcontroller verwahrt keine Originaldokumente des Auftraggebers. Smartcontroller ist berechtigt, Unterlagen des Auftraggebers zwecks Erfüllung eigener gesetzlicher und regulatorischer Pflichten in Kopie aufzubewahren und behält sich das Recht vor, automatisch gespeicherte Back-Up Dateien zu behalten.
d. Wünscht der Auftraggeber die Übertragung des Mandates auf einen anderen Dienstleister, so trägt er die Kosten von Smartcontroller für die Übertragung.
e. Der Auftrag erlischt nicht mit dem Tod, der Handlungsunfähigkeit oder dem Konkurs des Auftraggebers. Smartcontroller verpflichtet sich, das Geschäft so lange zu besorgen, bis der Auftraggeber oder seine Rechtsnachfolger das selbst tun können, sofern die Beendigung des Auftrags deren Interessen gefährden würde. Die Erben oder Rechtsnachfolger können den Auftrag jederzeit widerrufen.
11. Allgemeine Bestimmungen
a. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, Änderungswünsche und Offerten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
b. Die Ungültigkeit und Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung berühren die Gültigkeit des übrigen Teils der Vereinbarung nicht. Sollten sich einzelne Bestimmungen als ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erweisen, so werden diese durch neue gültige Bestimmungen ersetzt, die der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung möglichst entsprechen. In analoger Weise ist im Fall von Vertragslücken zu verfahren.
c. Im Falle von höherer Gewalt, wie insbesondere Krieg, Pandemien, Epidemien, behördlichen Massnahmen, Boykott, Streik und Naturkatastrophen, wird Smartcontroller von sämtlichen vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder sonstigen Rechtsbehelfen wegen Vertragsverletzung befreit.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
a. Sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag unterliegen schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen, die auf ein anderes anwendbares Recht verweisen würden.
b. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Basel-Land.
Münchenstein, 1. Juni 2023